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   BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12, 1 WB 44.12, 1 WB 42.12, 1 WB 44.12   

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https://dejure.org/2013,31690
BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12, 1 WB 44.12, 1 WB 42.12, 1 WB 44.12 (https://dejure.org/2013,31690)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2013 - 1 WB 42.12, 1 WB 44.12, 1 WB 42.12, 1 WB 44.12 (https://dejure.org/2013,31690)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 1 WB 42.12, 1 WB 44.12, 1 WB 42.12, 1 WB 44.12 (https://dejure.org/2013,31690)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Kosten für Heimfahrten eines freigestellten Mitglieds des Gesamtvertrauenspersonenausschusses vom Dienstort zum Wohnort

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Kosten für Heimfahrten eines freigestellten Mitglieds des Gesamtvertrauenspersonenausschusses vom Dienstort zum Wohnort

  • rewis.io

    Freigestelltes Mitglied des Gesamtvertrauensausschusses; Fahrtkostenerstattung; Benachteiligungsverbot; Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kosten für Heimfahrten eines freigestellten Mitglieds des Gesamtvertrauenspersonenausschusses vom Dienstort zum Wohnort

  • datenbank.nwb.de

    Freigestelltes Mitglied des Gesamtvertrauensausschusses; Fahrtkostenerstattung; Benachteiligungsverbot; Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist geklärt, dass dem Begriff der "Reise, die zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats notwendig ist", eine dem Begriff der Dienstreise im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 BRKG parallele Wertung zugrunde liegt, die auch die entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes zur Reisekostenvergütung (§ 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 4 bis 10 BRKG) rechtfertigt (vgl. Beschluss vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 8; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412.10 - BAGE 138, 360 Rn. 26 f. zur Kostenerstattung für Reisen von Mitgliedern einer Schwerbehindertenvertretung).

    Beispiele sind etwa Fahrten zur Teilnahme an Unfalluntersuchungen oder Prüfungen, die nicht am Dienststellensitz stattfinden, oder zur Abhaltung von Sprechstunden in räumlich entfernten, personalvertretungsrechtlich nicht verselbständigten Teilen der Dienststelle (Beschluss vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 7).

    Dieser Sachverhalt lässt sich auch bei weitestmöglicher Heranziehung von Analogiegedanken dem Begriff der Dienstreise nicht mehr zuordnen, für welchen die Aufgabenerfüllung außerhalb der Dienststätte zwingend und welcher Ausgangspunkt und Zentrum aller Regelungen zur Reisekostenvergütung ist (vgl. zum vorstehenden Beschluss vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 9; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 a.a.O. Rn. 27; GKÖD, § 44 BPersVG Rn. 21; Ilbertz/Widmaier/Sommer, a.a.O. § 44 Rn. 10; Kröll, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 7. Aufl. 2011, § 44 Rn. 23a und 25c).

    b) Rechtssystematisch sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Erstattung von Aufwendungen, die freigestellten Mitgliedern einer Stufenvertretung durch die Personalratstätigkeit am Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr das Trennungsgeld nach § 15 Abs. 1 BRKG (vgl. Beschluss vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 9; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).

    Durch § 15 Abs. 1 Satz 1 BRKG in Verbindung mit den Vorschriften der Trennungsgeldverordnung ist grundsätzlich sichergestellt, dass die betroffenen Personalratsmitglieder die ihnen entstehenden notwendigen Aufwendungen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis erstattet erhalten (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22 und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 10; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12
    Die freigestellten Mitglieder einer Stufenvertretung sind insofern Beamten vergleichbar, die ohne Zusage der Umzugskostenvergütung abgeordnet werden (§ 15 Abs. 1 Satz 1 BRKG) (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 21).

    Durch § 15 Abs. 1 Satz 1 BRKG in Verbindung mit den Vorschriften der Trennungsgeldverordnung ist grundsätzlich sichergestellt, dass die betroffenen Personalratsmitglieder die ihnen entstehenden notwendigen Aufwendungen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis erstattet erhalten (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22 und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 10; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 a.a.O. Rn. 30).

    So wurde entschieden, dass eine (landesrechtliche) Höchstbetragsregelung, die auf das Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben zugeschnitten ist, nicht auf das Trennungsgeld für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung anzuwenden ist, die vom Sitz der Stufenvertretung außerhalb ihres Dienst- und Wohnorts täglich an ihren Wohnort zurückkehren (Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 28 ff.).

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12
    Zur Begründung verwies er ergänzend auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - sowie auf die entsprechenden Regelungen in § 8 und § 44 Abs. 1 BPersVG.

    Nichts Abweichendes ergibt sich ferner aus dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - (Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33; ebenso Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 37).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist geklärt, dass dem Begriff der "Reise, die zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats notwendig ist", eine dem Begriff der Dienstreise im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 BRKG parallele Wertung zugrunde liegt, die auch die entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes zur Reisekostenvergütung (§ 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 4 bis 10 BRKG) rechtfertigt (vgl. Beschluss vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 8; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412.10 - BAGE 138, 360 Rn. 26 f. zur Kostenerstattung für Reisen von Mitgliedern einer Schwerbehindertenvertretung).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12
    Ebenso wurde entschieden, dass die Regelungen zum Leistungsausschluss für Fahrten innerhalb des Einzugsgebiets von 30 km (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 TGV i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Bundesumzugskostengesetzes) nicht auf das Trennungsgeld für freigestellte Personalratsmitglieder anzuwenden sind, die arbeitstäglich von ihrer Wohnung zu dem Sitz des Personalrats außerhalb ihres Wohnorts und ihres bisherigen Dienstorts fahren (Beschluss vom 28. November 2012 - BVerwG 6 P 3.12 - juris Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 6 PB 15.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Gestalt der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12
    Nichts Abweichendes ergibt sich ferner aus dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - (Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33; ebenso Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 37).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12
    Über derartige Rechtsschutzbegehren, mit denen Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses geltend machen, in der Ausübung ihrer Befugnisse behindert oder wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt zu werden, ist gemäß § 36 Abs. 5 i.V.m. § 16 SBG im Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten zu entscheiden (vgl. näher Beschluss vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 17.08 - Buchholz 449.7 § 36 SBG Nr. 1 Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 K 3565/13

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Differenzierung zwischen Dienstort im

    Der Sitz der Stufenvertretung ist als der Sitz der regelmäßigen Tätigkeit anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.06.2013 - 1 WB 42.12 u.a. - juris Rn. 32).
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